Spezial bürgschaften

Die CRM Makler GmbH berät und unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Lösungen und Absicherungsmöglichkeiten.

Risken minimieren mit Spezialbürgschaften

Auch wenn Sie nicht zu den klassischen Branchen, wie Bauhaupt- und Baunebengewerbe oder Maschinen- und Anlagenbau gehören, kann Ihr gewerblicher oder öffentlich-rechtlicher Auftraggeber die Stellung von Sicherheiten verlangen.

Je größer das Auftragsvolumen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass von Ihnen Sicherheiten im Rahmen einer Bürgschaft (anstelle finanzieller Sicherheitseinbehalte) verlangt werden.

Auch hier halten die Kautionsversicherer eine Fülle von Absicherungsmöglichkeiten bereit.

Unsere Leistungen helfen Ihnen bei der Absicherung des Risikos:

  • Individuelle Beratung und Bedarfsanalyse
    Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Versicherungsbedarf Ihres Unternehmens.
     
  • Angebotseinholung und –vergleich
    Wir holen in Ihrem Auftrag (Maklerauftrag) Angebote verschiedener Anbieter ein und vergleichen deren Preis-Leistungs-Verhältnis.
     
  • Vertragsgestaltung
    Wir nehmen Einfluss auf die Vertragsgestaltung und –inhalte, wo immer es zu Ihren Gunsten möglich ist.
     
  • Mandantenbetreuung
    Wir entlasten Sie von zeitraubenden Vergleichs-, Abwicklungs- und Verwaltungsarbeiten und informieren Sie rechtzeitig über veränderte Risiko- und Marktverhältnisse.
  • Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte

    Definition und Ablauf:

    Als Kaution für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag. Bei Abschluss eines Mietvertrages muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit stellen, z.B. durch eine Abtretung oder eine Bankbürgschaft. Diese Sicherheit kann durch eine Bürgschaft ersetzt werden.

    Versicherungsnehmer: 

    Unternehmen mit angemieteten großflächigen Räumen und Etagen, Hallen und Lagerflächen.

  • Bürgschaft für Warenlieferungen

    Definition und Ablauf: 

    Sicherung der Zahlung von Forderungen aus der Lieferung von Waren. Der Versicherungsnehmer erhält von einem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel. Der Lieferant lässt sich das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft absichern.

    Versicherungsnehmer: 

    Unternehmen, deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangen.

  • Bietungsbürgschaft

    Definition und Ablauf:

    Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)

    Sicherheit für eine Behörde oder ein Unternehmen zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Fall der Auftragserteilung.

    Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Bei privaten Aufträgen kann dies vorkommen. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft ausstellen. Abgesichert werden durch die Bürgschaft zum einen Mehrkosten, die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält. Daneben haftet die Bürgschaft auch, wenn der Bieter den Zuschlag erhält und dann eine weitere Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der ihm durch den Zuschlag übertragenen Leistungen, einschließlich der Abrechnung, nicht stellt. An die Stelle dieser geschuldeten, aber nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft tritt dann die Bietungsbürgschaft.

    Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Dauer der Ausschreibung (3-6 Monate). Die Bürgschaftssumme kann bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.

    Versicherungsnehmer: 

    Unternehmen, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen.

  • Bürgschaft nach Bundesemissionsschutzgesetz

    Definition und Ablauf:

    Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz

    Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstückes nach Ablauf des Nutzungsvertrages.

    Aus dem Bundesemissionsschutzgesetz § 5 III ergeben sich für den Betreiber von Anlagen im Sinne § 3 Abs. 5 BlmSchG (z.B. Betriebe, von denen umweltschädliche Kontaminationen ausgehen können) Nachsorgeverpflichtungen. Hierzu gehört u.a. die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Betriebsgeländes nach dessen Räumung. Die Bürgschaft sichert die Verpflichtungen des Betreibers gegenüber der Behörde für den Fall seiner Insolvenz.

    Bürgschaftsgläubiger sind das Regierungspräsidium, die Stadt oder die Landkreise.

    Versicherungsnehmer: 

    Unternehmen, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach Bundesemissionsschutzgesetz betreiben.

  • Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe

    Definition und Ablauf:

    Absicherung der Rückzahlung von Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen, falls die angebauten Erzeugnisse in die Nahrungsmittelkette fließen.

    Landwirte erhalten EU-Zuschüsse, falls sie nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen anbauen. Daneben erhalten sie Zuschüsse, wenn sie Flächen stilllegen. Subventionen für nachwachsende Rohstoffe und für Flächenstilllegungen können kombiniert werden. Auf den stillgelegten Flächen kann z.B. Raps, für Benzin angebaut werden. Energieplanzen werden nur allein subventioniert. Die Verarbeitung der nachwachsenden Rohstoffe und Energiepflanzen wird überwacht. Gleich ob Rohstoffe oder Energiepflanze: Aus der Ernte müssen bestimmte Erträge, z. B: Rapsdiesel hergestellt werden. Werden die Mengen nicht erreicht oder amtlich vorgegebene Meldefristen nicht eingehalten, haftet die Bürgschaft.Liegt ein Verstoß vor, muss der Landwirt die erhaltenen Subventionen zurückzahlen. Wenn er für die Fläche eine Stilllegungsprämie bekommen hat, muss er auch diese zurückzahlen. Auch dafür haftet die Bürgschaft.

    Bürgschaftsgläubiger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Grundlagen sind Europäische Verordnungen:

    • Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04
    • Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04


    Versicherungsnehmer: 

    Unternehmen, denen Zuschüsse für die Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen gewährt werden.

    • Landwirtschaftliche Betriebe
    • Landwirte
  • Rekultivierungsbürgschaft

    Definition und Ablauf:

    Absicherung der Befüllung und Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z.B. nach Ausbeutung einer Kiesgrube gegenüber der Behörde, die die Schürfererlaubnis erteilt hat.

    Werden Genehmigungen, z.B. im bergbaulichen Bereich zum Abbau von Rohstoffen erteilt, ist der Unternehmer nach Beendigung der Abbaumaßnahmen zur Wiederherstellung der genutzten Flächen verpflichtet.

    In der Regel hat diese Bürgschaft lange Laufzeiten und wird daher mit einer Kündigungsklausel versehen. Vergleichbar ist sie mit der Bürgschaft nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

    Versicherungsnehmer: 

    • Unternehmen, die zur Rekultivierung der genutzten Flächen verpflichtet sind
    • Bergbau
    • Kiesgrubenbetreiber
    • Deponien
  • Zollbürgschaft

    Definition und Ablauf:

    Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.

    Für das Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft.

    Der Wortlaut ist in der Regel zwingend vorgeschrieben.

    Versicherungsnehmer: 

    • Importeure
    • Speditionen (internationaler Frachtverkehr)
    • Spirituosenhersteller
    • Tabakwarenindustrie
  • Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen

    Definition und Ablauf:

    Vertragserfüllungsbürgschaft, die ein Bauunternehmer für die ordnungsgemäße Ausführung der Erschließung eines Bau-, Gewerbe- oder Industriegebietes gegenüber Stadt oder Gemeinde zu stellen hat (Erschließungsmaßnahmen).

    Für den Fall, dass der Bauunternehmer der Erschließung nicht vertragsgemäß nachkommt, lässt sich die Stadt oder Gemeinde eine Bürgschaft zur Sicherung dieser Verpflichtung geben.

    Versicherungsnehmer: 

    Bauunternehmen / Erschließungsgesellschaften