Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert seine Ansprüche nach der Abnahme der Werkleistung ab.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3 – 5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten.
Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch die Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ablösen und die Auszahlung der vollen Rechnung verlangen.