Kautionsversicherungen (Bürgschaften)

Die CRM Makler GmbH berät und unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Lösungen und Absicherungsmöglichkeiten.

Warum Kautionsversicherungen (Bürgschaften)?

Ein Großauftrag wurde für das Unternehmen akquiriert und der Auftraggeber verlangt für die Ausführung Sicherheiten. Er möchte sich für den Fall absichern, dass der Auftragnehmer den vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nachkommen kann.

Die Inanspruchnahme eines Avalkredites bei der Hausbank ist eine Möglichkeit. Sie ist teuer und schmälert, durch die Anrechnung auf die Kreditlinie, die Liquidität im Unternehmen. Für die Umsetzung des Großauftrages engt das den finanziellen Spielraum erheblich ein.

Eine Alternative hierzu wäre eine versicherungstechnische Lösung in Form einer Kautionsversicherung (KTV):

  • Kautionsversicherungen sind kein Barkredit
  • Der Versicherer übernimmt als Bürge die Haftung für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (z.B. Auftraggeber)
  • Der Avalkredit aus einer Kautionsversicherung ist seinem Wesen nach eine Eventualverbindlichkeit
  • Der Versicherer tritt für den Auftragnehmer ein, wenn dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllt


Auch für die Ablösung bestehender Bankavale ist eine Kautionsversicherung eine echte Alternative:

  • Reduzierung von hinterlegten Sicherheiten (ggf. Wegfall persönlicher Bürgschaften)
  • Erweiterung des nutzbaren Kreditspielraums
  • Erhöhung der Liquidität des Unternehmens
  • Eigene Administration der Bürgschaften über Online-Portale der Versicherer

Welche Lösungen können wir Ihnen bieten?

Anzahlungsbürgschaften

Viele Unternehmen benötigen für die vorbereitenden Arbeiten zu einem Vertrag (z.B. Materialbeschaffung) An­zahlungen Ihrer Vertragspartners. Im Gegenzug besteht der Vertragspartner auf eine Absicherung (Anzahlungs­bürgschaft) dieser Zahlung. Mit der Bürgschaft sichert sich dann der Auf­traggeber vor einer möglichen Insolvenz des Auftragnehmers ab. Es ist heute durchaus denkbar, eine solche Bürg­schaft außerhalb der Kreditlinien zu gestalten - nämlich bei einer Versicherung.

Steamroller performing road paving works

Ausführungsbürgschaften

Die Ausführungsbürgschaft stellt die Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer übernommenen ver­traglichen Verpflichtungen bis zur Endabnahme durch den Auftraggeber. Zur Absicherung dieser Leistungs­verpflichtungen lässt sich der Auf­traggeber – z. B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers - eine Bürgschaft als Sicherheit geben.

Mängelgewährleistungs­bürgschaft

Was tun, wenn der Auftragnehmer auf Grund von Insolvenz nach Beendigung seiner Arbeiten nicht mehr in der Lage ist, bestehende Mängel zu beseitigen? Eine Mängel­gewähr­leistungs­bürg­schaft sichert in diesem Fall den Auftraggeber gegen das Risiko ab, die Kosten für die Beseitigung dieser Mängel selber tragen zu müssen.

Vertragserfüllungsbürgschaft

In einer Vertragserfüllungsbürgschaft verbürgt sich der Versicherer für den Auftragnehmer für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus einem Vertrags­verhältnis mit einem Auftraggeber. Eine solche Vertragserfüllungsbürgschaft schützt den Auftraggeber vorrangig vor Schäden im Falle einer etwaigen Insolvenz seines Auftragnehmers.

Spezialbürgschaften

Die Stellung von Bürgschaften bzw. Garantien ist in vielen Branchen inzwischen üblich geworden. Am Markt haben sich dazu eine Reihe von Spezial­bürgschaften für die verschiedensten Verwendungs­möglichkeiten und zur Absicherung unterschiedlichster Risiken entwickelt: Mietbürgschaft für Gewerbe­objekte, Bürgschaften für Waren­lieferungen, Zollbürgschaften, Re­kulti­vierungs­bürgschaften…